Steuererklärung
Steuererklärung für private und juristische Personen
Wir erstellen Steuererklärungen für kleine und mittlere Unternehmen. Jahresabschlüsse, Mehrwertsteuerdeklarationen für Einzelunternehmer ebenso, wie für Unternehmen mit mehreren Mitarbeitern.
Steuererklärung für private Personen erstellen wir hauptsächlich für die durch uns betreuten Unternehmensinhaber und deren Umfeld. Für rein private Steuererklärungen außerhalb unserer Firmen-Kundschaft haben wir nur begrenzte Kapazitäten.
Bitte fragen Sie uns daher rechtzeitig, ob wir den Auftrag für Ihre rein private Steuererklärung noch annehmen können.
Lassen Sie sich beraten, wir stehen ganz auf Ihrer Seite. Wir erledigen für Sie:
- Die Steuererklärung für Baselstadt, Baselland und alle anderen Kantone der Schweiz
- Für private und juristische Personen
Nehmen Sie jetzt mit uns Kontakt auf für ein unverbindliches Beratungsgespräch. Mit guten und einwandfreien Lösungen können wir immer wieder stolze Beträge „retten“. Reden Sie rechtzeitig mit uns, bevor die Steuerprüfung misstrauisch wird.
Wichtige Informationen für Ihr Unternehmen
Die Steuerverwaltung tätigt immer mehr Rückfragen und schaut genauer hin.
Daher bitten wir Sie die folgenden Punkte zu beachten.
Import:
Eine Firma hat keinen Freibetrag beim Einkauf in den Nachbarländern.
Alles, was in die Schweiz eingeführt wird, muss auch in der Schweiz verzollt und versteuert werden! Ein Nachweis darüber muss vorhanden sein.
Also mal eben ein paar Flaschen Wein aus Frankreich für das eigene Restaurant in der Schweiz mitnehmen, geht nicht so einfach, wie es für eine Privatperson möglich wäre.
Export:
Sie benötigen einen Ausfuhrschein oder eine
Bestätigung, dass die Ware ins Ausland verkauft wurde. Ohne einen
solchen Nachweis wird die Umsatzsteuer für den Verkauf fällig.
Telefonrechnungen:
Wenn Sie mit der Telefonrechnung Einkäufe an Dritte bezahlen, dann ist unbedingt der Beleg über diese Zahlung der Telefonrechnung beizulegen. Sonst erkennt die Steuerverwaltung diese Zahlung nicht an.
ganz wichtig
Kasse und Barbelege:
Immer öfter beanstandet die Steuerverwaltung, dass kein Kassenbuch geführt wird aus dem Ihre Bareinnahmen und Barausgaben ersichtlich sind. Das kann dazu führen, dass erhebliche Beträge nicht als Geschäftsausgaben anerkannt werden. Wenn Sie viel Bargeschäfte machen, so notieren Sie bitte Ihre Einnahmen und Ausgaben.
Wir zeigen Ihnen wie Sie das ganz einfach machen können.
Restaurantbesuche:
„Geschäftsessen“ erkennt die Steuerverwaltung nur an, wenn Sie, möglichst hinten auf der Quittung angeben mit wem Sie essen waren – Firmenname – und aus welchem Anlass.
Verpflegung und Spesen:
Wenn Sie Getränke und Speisen für Ihre Mitarbeiter einkaufen, vermerken Sie auf der Quittung oder Rechnung: „Personalessen“
ansonsten wird angenommen, dass es sich um Ihre eigene Verpflegung handelt. Haushaltesinkäufe werden von der Steuerverwaltung nicht in der Geschäftsbuchhaltung akzeptiert.
Mahnungen / Einzahlungsscheine:
Wenn Sie eine Mahnung bezahlen, dann reicht es nicht, den Einzahlungsschein vorzulegen. Die Steuerverwaltung verlangt stets auch eine Rechnung zu der beglichenen Mahnung.
Sie suchen einen Treuhänder?
Vereinbaren Sie einen Termin mit uns.
8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 17:00 Uhr